Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Bundesligisten Borussia Dortmund und Hamburger SV wegen unsportlichen Verhaltens zu jeweils 10.000 Euro Geldstrafe "gezwungen"
Das DFB-Sportgericht sprach die Strafen aus wegen Vorkommnisse bei den Anhängern der beiden Klubs.
Im Fanblock des HSV waren bei den Auswärtsspielen der Hanseaten bei FSV Mainz 05 am 28. November 2009 sowie am 13. Februar beim VfB Stuttgart Rauchbomben abgebrannt worden. Die Partie in Stuttgart konnte daraufhin erst mit zweiminütiger Verspätung angepfiffen werden.
Beim Heimspiel der Borussia am 7. Februar gegen Eintracht Frankfurt war im Block der BVB-Anhänger ein Knallkörper gezündet worden. Außerdem wurden aus diesem Zuschauerbereich mehrere Feuerzeuge auf das Spielfeld in den Frankfurter Torraum geworfen.
Auch der 1. FC Nürnberg ist mit einer Geldstrafe von 6000 Euro nicht davon gekommen. Damit ahndete das Sportgericht einen Vorfall während des Punktspiels zwischen dem Club und dem VfB Stuttgart vom 6. Februar, als aus dem Nürnberger Zuschauerblock ein Feuerzeug auf das Spielfeld geworfen wurde, das den Schiedsrichter-Assistenten nur knapp verfehlte.